Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Europäische Territorialverbundverordnung
ZV EVTZ§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 zu berichten.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie